Datenschutz
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und mindestens zehn Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigen, binnen eines Monats nach Beginn der Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen (§4f BDSG).
Bestellt werden darf nur eine Person, die gemäß §4f Abs. 2 BDSG die zur Erfüllung ihrer Aufgabe nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde beinhaltet dabei sowohl ein fundiertes juristisches Spezialwissen (Datenschutzrecht) als auch das entsprechende IT-Wissen.
Wir sind TÜV-zertifiziert und können diese Aufgabe für Sie wahrnehmen.
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